Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Die INNPARK Seniorenzentrum GmbH unterhält gemäß den Vorgaben
des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine interne Meldestelle
nach §§ 12 f HinSchG.

Sie haben als berechtigte hinweisgebende Person gemäß § 1 Hin-
SchG die Möglichkeit über einen besonders geschützten Informations-
kanal Meldungen zu tätigen, die nach Ihrer persönlichen Auffassung
gemäß § 2 HinSchG Verstöße zum Gegenstand haben, die insbeson-
dere strafbewehrt sind. Ferner können Sie gerne Meldungen über Ver-
stöße vornehmen, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vor-
schrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz
der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.


Unsere interne Meldestelle ist die Rechtsanwaltskanzlei:

Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte / Notar
Grabenstraße 12 | Kortumhaus
44787 Bochum
Telefon +49 (0)234 57 95 21 0
Telefax +49 (0)234 57 95 21 21
E-Mail: [email protected]